IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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01.09.2024, 07:09 Uhr

Recht & Recht

Ein grundlegender Bestandteil unseres Selbstverständnisses ist es, Rechtsansprüche eines Arbeitnehmers notfalls gerichtlich durchzusetzen. Deshalb genießt die Rechtsberatung und der Rechtsschutz in unserer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert.

„Ein Metall-Arbeitnehmer ist auf die Mitgliedschaft bei der IG Metall angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will.“

Bundesgerichtshof (BGH), 10.12.1984 (AZ II ZR 91/84)

 

Meldungen

Arbeitsrecht

Kein Verfall des tariflichen Mehrurlaubs!

  • 03.08.2023
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen, Recht & Rat

Wann verfällt der Urlaubsanspruch? Eine nicht leicht zu beantwortende Frage. Das Thüringer Landesarbeitsgericht befasste sich dazu mit dem Fall eines Schweißers und entschied, dass dessen tariflicher Mehrurlaub trotz langandauernder Arbeitsunfähigkeit fortbestand.

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Tarifvertragsrecht

Betriebsvereinbarung: Wann besteht ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften?

  • 02.02.2023
  • Aktuelles, Recht & Rat

Gewerkschaften haben einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen. Dieser besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber unmittelbar tarifgebunden ist. Fällt die Tarifbindung, entfällt auch der Unterlassungsanspruch – so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Arbeitsrecht

Was ändert sich durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

  • 04.01.2023
  • Aktuelles, Recht & Rat

Seit dem 1. Januar 2023 besteht aufgrund der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) nicht nur sozial-, sondern auch arbeitsrechtlich eine neue Rechtslage.

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Tarifvertrag

Auch für AT-Beschäftigte gilt: Deine Arbeitszeit zählt!

  • 21.12.2022
  • Aktuelles, Recht & Rat, Vertrauensleute

Das BAG fällte bereits vor einiger Zeit ein richtungsweisendes Urteil für AT-Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie.

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Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht zur Arbeitszeiterfassung

  • 15.09.2022
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Recht & Rat

Das BAG hat durch Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Betriebsrat kann die Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung nicht nach § 87 BetrVG erzwingen, da dies bereits gesetzlich geregelt ist. Die IG Metall begrüßt die Entscheidung. Sie ist geeignet, dazu beizutragen, dass ausufernde Arbeitszeiten eingedämmt werden und geleistete Arbeit vollumfänglich vergütet wird.

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