Ein grundlegender Bestandteil unseres Selbstverständnisses ist es, Rechtsansprüche eines Arbeitnehmers notfalls gerichtlich durchzusetzen. Deshalb genießt die Rechtsberatung und der Rechtsschutz in unserer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert.
„Ein Metall-Arbeitnehmer ist auf die Mitgliedschaft bei der IG Metall angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will.“
Bundesgerichtshof (BGH), 10.12.1984 (AZ II ZR 91/84)
19.08.2024
20.08.2024
21.08.2024 - 23.08.2024
Arbeitskreis Teilhabepolitik - Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb
22.08.2024
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