Die Monatsentgelte und Ausbildungsvergütungen in der Niedersächsischen Metallindustrie werden in zwei Stufen erhöht. Die erste Stufe der tabellenwirksamen Entgelterhöhung wird ab dem 1. Juni 2023 wirksam: Die Monatsentgelte und Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 5,2 Prozent.
Die zweite Stufe der Entgelterhöhung in Höhe von weitereren 3,3 Prozent tritt zum 1. Mai 2024 in Kraft. Der Entgelttarifvertrag kann erstmals zum 30. September 2024 mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Neben der tabellenwirksamen Entgelterhöhung beinhaltet das Tarifergebnis eine Inflationsaugsleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro netto. Für Auszubildende beträgt die Infaltionsausgleichsprämie 1.100 Euro netto. Sie wird grundsätzlich als Inflationsausgleichsprämie 2023 und 2024 jeweils in Höhe von 1.500 Euro - für Auszubildende jeweils 550 Euro - bist spätestens zum 1.3. des jeweiligen Jahres ausgezahlt. Die Infaltionsausgleisprämie 2023 ist also bereits bei den Beschäftigten und den Auszubildenden im Portemonaie angekommen.
Weiterer Bestandteil des Tarifabschlusses ist die Beibehaltung des Transformationsgeldes in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgeltes. Das neu geregelt Transformationsgeld war bereits mit der Entgeltabrechnung für Februar 2023 fällig. Im Gegenzug wird das T-ZUG (B) auf 18,5 Prozent des Eckentgeltes (EG 5B) erhöht. Es wird jeweils mit der Juliabrechnung ausgezahlt.
19.08.2024
20.08.2024
21.08.2024 - 23.08.2024
Arbeitskreis Teilhabepolitik - Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb
22.08.2024
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