Die tabellenwirksame Entgelterhöhung für alle Beschäftigten in Höhe von 5,0 Prozent tritt zum 1. Februar 2024 in Kraft. Die Entgelterhöhung ist Teil des Tarifabschlusses aus dem Dezember 2023.
Bereits mit der Abrechnung für den Dezember 2023 hatten die Vollzeitbeschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500,00 Euro erhalten; die Auszubildenden eine Inflationsausgleichsprämie von 250,00 Euro. Die Teilzeitbeschäftigten, die unter 18 Std./Woche beschäftigt sind, hatten eine entsprechend anteilige Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt bekommen.
Neben der tabellenwirksamen Entglterhöhng steigt das zusätzliche tägliche Urlaubsgeld in diesem Jahr ebenfalls um 5 Prozent. Das zusätzliche tägliche Urlaubsgeld für Azubis wird von 17,92 Euro auf 23 Euro.
Die neuen Lohn- und Gehaltstabellen gelten bis zum 28. Februar 2025. Sie sind kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
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