Wer in Kurzarbeit ist und somit Entgelteinbußen hat, kann sich persönlich bei uns melden, die Entgeltbescheinigungen vorlegen und wir kürzen den Beitrag für die betreffenden Monate. Eine Beitragskürzung rückwirkend ist nur für 3 Monate möglich.
Wie bisher informieren und beraten euch die zuständigen Gewerkschaftsekretäre*innen gern bezüglich der Durchführung von Kurzarbeit sowie über eine mögliche befristete Beitragsanpassung.
Aktualisierung der Mitgliederdaten
Damit die satzungsgemäßen Leistungen in Anspruch genommen werden können, benötigen wir jeweils aktuelle Informationen. Sollten sich Änderungen bezüglich des Wohnsitzes, des Arbeitsgebers sowie der Kontaktdaten ergeben, ist es wichtig, dass wir die entsprechende Information erhalten.
Unter Umständen genügt ein Anruf bei unserer Kollegin Stefanie Lindemann (Tel.: 05151-93668-14)! Ebenso kann auch unsere Änderungsmitteilung hierfür genutzt werden. Natürlich beraten euch auch die Vertrauensleute und die in der IG Metall organisierten Betriebsräte.
23.05.2024
24.05.2024
28.05.2024
04.06.2024
17.06.2024 - 18.06.2024
14.05.2024
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09.05.2024
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08.05.2024
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06.05.2024
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02.05.2024
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